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LUFTFRACHT


LUFTFRACHT MIT AIR CARGO PROFESSIONALS

Die Anforderungen für Luftfrachtsendungen können unterschiedlicher nicht sein. Die Kernkompetenz von ACP liegt hier. Mit vielen Jahren Berufserfahrung in dieser Branche ist Ihr Produkt bei ACP in professionellen Händen.

Unser Portfolio umfasst:

  • Door Door Sendungen
  • Sammelladungen
  • Schiffsersatzteile
  • Cross Trade Sendungen
  • Importverzollungen
  • Zollerklärungen
  • Gefahrgutverladungen
  • Projektverladungen
  • Time Critical

Entgegen den Trends Luftfracht in Logistikzentren auf der “grünen Wiese” zu betreiben, setzt ACP, mit der Standortwahl am Flughafen in Hamburg, ein Zeichen mit Priorität auf die Nutzung der lokalen Möglichkeiten. Die interkontinentalen Direktflüge ex HAM sind für die verladende Industrie der Umgebung, nicht nur die schnellste Variante, sondern auch die umweltbewussteste. Unnötige LKW-Transporte zu anderen europäischen Großflughäfen in dortige Sammellager belasten die CO² Bilanz und kosten oftmals mehr Zeit als die Flugdauer des Haupttransports.

Das Kerngeschäft von ACP war von Beginn an, der weltweite Export von Luftfracht. Auch heute steht dieser Bereich mit ca. 70% des gesamten Geschäfts im Vordergrund und ist weiterhin das Spezialgebiet von ACP. Insbesondere hat sich ACP hier einen Namen gemacht für Sendungen, die jenseits der Norm stehen und in der Regel nicht in den Systemverkehren der großen Speditionen verladen werden können. Oversize, heavy, CAO, time critical oder auch Charter, um nur einige zu nennen, sind die Spezialität von ACP und auch die Top Unternehmen der deutschen Industrie holen ACP hier oft, trotz vorhandenem Haus-Spediteur, mit ins Boot. ACP versucht mit dem Kunden bereits vor der Phase des Verpackens zu beraten, um dann beim Transport das Bestmögliche anbieten zu können. Und gerade in der Luftfracht können wenige Zentimeter entscheidend sein.



ADSp 2017

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 -. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekannten Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.